Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll an, dass er den Anhänger in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat. Etwaige Mängel des Verkaufswagens sind dem Vermieter bei Übergabe mitzuteilen und auf dem Übergabeprotokoll detailliert zu vermerken. Eine Weitervermietung an Dritte ist grundsätzlich untersagt .Bei Übernahme des Fahrzeugs ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei Abholung oder Rückgabe durch Dritte ist eine entsprechende Vollmacht mit Ausweiskopie vom Vertragsnehmer vorzulegen.

2. Kündigung, Stornierungen:
Die vereinbarte Mietdauer ist für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.

3. Allgemeine Obhutspflichten des Mieters, Haftung:
Eine Belastung des Anhängers über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ist unzulässig. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln, gegen Diebstahl zu sichern und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden (s. Ziffer 5). Der Anhänger ist haftpflichtversichert sowie mit netto 2000,00 € Selbstbeteiligung je Schadenereignis vollkaskoversichert, welche im Schadenfall vom Mieter zu erstatten ist. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, auch für Folgeschäden am Fahrzeug des Mieters.

4. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden u. technische Defekte:
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, unbeschränkt. Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden den der Vermieter durch Nichtbeachtung dieser Vertragsbestimmung erleidet. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden, soweit nicht anders vereinbart, nicht vergütet.

5. Fahrzeugversicherung, Schäden, Haftungsbeschränkung des Mieters:
Die Höhe der Haftungsbeschränkung zugunsten des Mieters beträgt netto 2000,00 € je Schadenereignis und umfasst lediglich Schäden durch Brand, Explosion, Kurzschluss, Glasbruch, Entwendung, insbesondere Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Sturm (wetterbedingte Windstärke min. 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen und Unfallschäden (d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis). Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden! Betriebsschäden sind nicht mitversichert und sind vom Mieter in vollem Umfang zu tragen! Reifenschäden sind ebenfalls nicht mitversichert! Nicht von der Haftungsbeschränkung umfasst sind außerdem alle weiteren dem Vermieter entstehenden Schäden wie z. B. Schäden die nicht durch unsere Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, Mietausfall, Betriebsschäden, Reifenschäden, Fracht-, Bergungs- und Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Standgeld und weitere Transportkosten, die für die Reparatur nicht notwendig waren und vom Mieter zu vertreten sind.
Um den Versicherungsschutz zu wahren, ist der Mieter bei Unfall-, Brand-, Vandalismus- oder sonstigen Schäden verpflichtet, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, deren Haftpflichtversicherungen, Namen und Adressen der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.

6. Technische und optische Veränderungen:
Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien jeglicher Art im Innen- und Außenbereich, sowie das Anbringen von Preisschilden, etc. mit Klebeband. Bei Zuwiderhandlung werden alle Kosten die durch das Entfernen entstehen, sowie alle Folgekosten, dem Mieter zusätzlich zu den Endreinigungskosten in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt entweder nach Zeitaufwand mit einem Stundenverrechnungssatz von 70,00 € netto bei Reparatur durch den Vermieter, oder Weiterberechnung der Fremdleistung!

7. Haftung des Vermieters:
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. Im Fall einer Nichtleistung sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter -gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.

8. Mietdauer und Rückgabe:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens am letzten Miettag bis 18:00 Uhr an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat am Geschäftssitz des Vermieters zu erfolgen. Eine Terminabsprache über den ungefähren Zeitpunkt hat mindesten 48 Stunden vor Rückgabe zu erfolgen. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung bereitzustellen. Wird der Rückgabetermin um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Vermieter rechtzeitig telefonisch zu benachrichtigen. Die nicht fristgerechte Rückgabe des Anhängers verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieters hieraus entstehenden Schadens und zur Zahlung der Tageshöchstmiete (netto 60,00 € Backwaren/Standard, 75,00 € Backwaren/Exklusiv und 65,00 € Fleischer-Verkaufsanhänger) je angefangenem Tag. Soweit nicht anders schriftlich Vereinbart, muss bei Mietzeitverlängerungen ein neuer Mietvertrag mit den entsprechenden Tagespreisen je nach neuer Mietdauer abgeschlossen werden. Bei tageweisen Verlängerungen fällt die Tageshöchstmiete an. Bei nicht fristgerechter Rückgabe ohne schriftliche Benachrichtigung erfolgt Anzeige wegen Unterschlagung.

9. Endreinigung:
Der Anhänger ist besenrein (Theke, Ablagen und Regale inbegriffen) zu übergeben. Die Wasserbehälter sind zu leeren.

10. Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung (Kaution):
Nach Abschluss des Mietvertrages ist innerhalb von 5 Tagen eine Mietpreisanzahlung von 20 % des Gesamtpreises zu leisten. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist die restliche Summe spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Sollte die vereinbarte Mietzeit mehr als 3 Monate betragen, ist der Vermieter berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Im Schadensfall ist die Schadenshöhe bis zur angegebenen Selbstbeteiligung bei Abgabe sofort zu entrichten. Bei Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels kommt der Mieter in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung seitens des Vermieters bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, ab Zahlungsverzug Zinsen in Höhe vor 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit er nicht höhere Verzugszinsen nachweisen kann.
Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Vertrag und ist bei Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand an den Mieter zurückzuzahlen. Der Vermieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen.

11. Stornobedingungen:
Stornierung bis zum 60. Tag vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, vom 59. bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 60% des Mietpreises, vom 29. bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises, weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 95% des Mietpreises, und am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 100% des Mietpreises! Bei vorzeitiger Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, die vereinbarte Gesamtmiete zu berechnen, und zwar auch dann, wenn er den Vertragsgegenstand anderweitig weitervermieten kann.

12. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand Burgwedel, Erfüllungsort Wedemark / OT Berkhof.

Stand: 01.08.2023

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